Leistungen

Asbest ist seit 1993 bundesweit und seit 2005 EU-weit verboten. Die natürliche Mineralfaser verbirgt sich unter anderem in vielen Baustoffen und Brandschutzmaterialien.

Umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen
Für die Sanierung von Asbest gelten umfangreiche Sicherheits- und Verhaltensregeln entsprechend der TRGS 519. Abgesehen von wenigen Ausnahmen gilt, dass Arbeitsbereiche, in denen saniert wird, grundsätzlich von der übrigen Umgebung abgeschottet sein müssen. Der Zugang des Personals in den sogenannten „Schwarzbereich“ erfolgt über Schleusen, die mit Dekontaminationsduschen ausgestattet sind. Im Schwarzbereich herrscht Unterdruck, zugleich erfolgt ein intensiver Luftaustausch, um eine Freisetzung von Fasern in die nicht-kontaminierte Umgebung, den „Weißbereich“ zu verhindern. In Abhängigkeit der Faserkonzentration im Schwarzbereich sind Atemschutzmasken und Schutzanzüge verschiedener Schutzstufen zu tragen. Die Entsorgung von Asbestrückständen erfolgt in speziell gekennzeichneten Behältnissen.


KMF ist die Abkürzung für “Künstliche Mineralfaser”, auch “Glaswolle” oder “Steinwolle” genannt. Vor Juni 2000 hergestellte KMF ist als krebserregend einzustufen.
Ähnlich wie Asbest können KMF gefährliche Fasern freisetzen, die als krebserzeugend einzustufen sind. Dies gilt für sogenannte „alte“ Mineralwolle, die vor Mitte des Jahres 2000 hergestellt worden sind. Danach hergestellte „neue“ Mineralwollprodukte gelten allgemein als unproblematisch. Die als Stein- oder Glaswolle bezeichneten Produkte werden konstruktiv als Dämmmaterial (Wärme, Schall, Kälte, Brandschutz) eingebaut. Für die Tätigkeiten gelten je nach Produktbeschaffenheit unterschiedliche Sicherheitsvorschriften, die in der TRGS 521 detailliert dargelegt sind. Bei hohen Faserkonzentrationen sind umfangreiche Schutzmaßnahmen mit Schwarz- und Weißtrennung, Personen/Materialschleusen und Unterdruckhaltung erforderlich.

Abbrüche von Einfamilienhäuser bis hin zu Industrie- und Gewerbeanlagen

Brandschadensanierung, wenn das Feuer große Schäden angerichtet hat, sind wir für Sie da!

Dachsanierung: Rückbau eines Flachdachaufbaus und Rückbau einer Ziegeleindeckung

Fassadensanierung:  Bei einer Sanierung liegen meist ernsthafte Fassadenschäden vor. Eine Durchführung ist bei ersichtlichen Schäden oder Abnutzung von Mauerwerk und Fassade notwendig. Diese sollten umgehend behoben werden.

Entkernung und selektiver Rückbau
Der erste Schritt im Rückbau eines Gebäudes besteht in seiner Beräumung, d.h. alle beweglichen Teile werden entfernt und dann das Gebäude entkernt. Hierzu werden zunächst die nicht-mineralischen Bauteile entnommen, die sich händisch oder unter Einsatz von entsprechendem Gerät entfernen lassen und die die Qualität des verbleibenden Bauschutts negativ beeinflussen. Entnommen werden sollten beispielsweise Türen, Fenster, Rollläden, Bodenbeläge. Zu entnehmen sind auch Dämmmaterialien sowie abgehängte Decken und andere ähnliche Elemente. Metalle und Holz lassen sich in Anteilen ggf. auch aus dem Abbruchhaufwerk entnehmen.  Dämmungen der Außenwand und hier insbesondere die Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) lassen sich mit dem üblichen Abbruchwerkzeug entfernen.

Der Begriff Kernsanierung umfasst sämtliche baulichen Sanierungs-Maßnahmen, um die Bausubstanz eines bestehenden Gebäudes vollständig wiederherzustellen und in einen neuwertigen Zustand zu versetzen.

Abbruch und Erdarbeiten
Share by: